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   BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11   

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https://dejure.org/2013,44166
BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11 (https://dejure.org/2013,44166)
BAG, Entscheidung vom 06.11.2013 - 7 ABR 84/11 (https://dejure.org/2013,44166)
BAG, Entscheidung vom 06. November 2013 - 7 ABR 84/11 (https://dejure.org/2013,44166)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds an der Beschlussfassung

  • openjur.de

    Beschluss des Betriebsrats; rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds an der Beschlussfassung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds an der Beschlussfassung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 1 S 2 BetrVG, § 29 Abs 2 S 6 BetrVG, § 81 ZPO, § 87 ZPO, § 88 Abs 2 ZPO
    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds an der Beschlussfassung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat; Berücksichtigung der nicht ordnungsgemäßen Erteilung der Vollmacht im Beschlussverfahren; Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds an Beschlussfassungen in eigenen Angelegenheiten

  • bag-urteil.com

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds an der Beschlussfassung

  • Betriebs-Berater

    Betriebsratsbeschluss - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

  • rewis.io

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds an der Beschlussfassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine persönliche Betroffenheit eines Betriebsratsmitglieds bei einem Betriebsratsbeschluss über das ? streitige ? Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG ? Eine Prozessvollmacht des Betriebsrats für ein Beschlussverfahren ermächtigt auch zur Einlegung von Rechtsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsratsbeschluss - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsbeschluss - Rechtliche Verhinderung eines Mitglieds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 632
  • BB 2014, 628
  • DB 2014, 786
  • NZA-RR 2014, 196
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11
    Vielmehr kann ein Betriebsratsmitglied auch aus rechtlichen Gründen zeitweilig an der Wahrnehmung seines Amts verhindert sein (vgl. BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 15; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 92, 162) .

    Um eine solche "rechtliche Verhinderung" handelt es sich bei Maßnahmen und Regelungen, die das Betriebsratsmitglied individuell und unmittelbar betreffen (vgl. BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - aaO; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - aaO; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 der Gründe, aaO) .

    Wird für ein - und sei es aus rechtlichen Gründen - zeitweilig verhindertes Betriebsratsmitglied ein vorhandenes Ersatzmitglied nicht geladen, ist der Betriebsrat nach der Rechtsprechung des Senats an einer wirksamen Beschlussfassung gehindert (vgl. zuletzt BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 14 mwN) .

    (bb) Es kann offenbleiben, ob uneingeschränkt an der im Beschluss des Senats vom 24. April 2013 (- 7 ABR 82/11 -) zum Ausdruck kommenden Beurteilung festzuhalten ist, wonach die Mitwirkung eines rechtlich verhinderten Betriebsratsmitglieds - stets - zur Unwirksamkeit des unter seiner Beteiligung gefassten Betriebsratsbeschlusses führt.

    (aaa) Ein Betriebsratsmitglied ist grundsätzlich von seiner Organtätigkeit ausgeschlossen bei Maßnahmen und Regelungen, die es individuell und unmittelbar betreffen (BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 15; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 92, 162) .

    Hiervon ist in den Fällen der individuellen und unmittelbaren Betroffenheit des Betriebsratsmitglieds auszugehen (BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - aaO) .

    Für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG bedeutet dies, dass von einer unmittelbaren und individuellen Betroffenheit des Betriebsratsmitglieds regelmäßig nur dann gesprochen werden kann, wenn das Betriebsratsmitglied gerade die Person ist, auf die sich ein Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers unmittelbar richtet (vgl. BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 16) .

  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11
    Nach den auch im Beschlussverfahren geltenden Vorschriften des § 81 ZPO iVm. § 46 Abs. 2 ArbGG ermächtigt die einmal erteilte Prozessvollmacht im Außenverhältnis - in den zeitlichen Grenzen des § 87 ZPO - zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln (vgl. BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 12 mwN; 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - Rn. 17, BAGE 116, 192; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - zu B I 1 c der Gründe, BAGE 109, 61; 11. September 2001 - 1 ABR 2/01 - zu B I der Gründe) .

    Es hat zu Unrecht unterlassen, der von der Arbeitgeberin angebrachten Rüge der ordnungsgemäßen Beschlussfassung des Betriebsrats über die Verfahrenseinleitung - die durch die für den Betriebsrat auftretenden Rechtsanwälte K & Kollegen erfolgt ist - nachzugehen und ggf. entsprechende gerichtliche Hinweise zu geben (vgl. hierzu zB BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 21 mwN) .

    Die Endentscheidung darf in diesen Fällen erst erlassen werden, nachdem eine für die Beseitigung des Mangels oder die Beibringung der Genehmigung zur Prozessführung zu bestimmende Frist abgelaufen ist (vgl. BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - aaO) .

  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08

    Eingruppierung - Zustimmungsersuchen - Interessenkollision eines

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11
    Vielmehr kann ein Betriebsratsmitglied auch aus rechtlichen Gründen zeitweilig an der Wahrnehmung seines Amts verhindert sein (vgl. BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 15; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 92, 162) .

    Um eine solche "rechtliche Verhinderung" handelt es sich bei Maßnahmen und Regelungen, die das Betriebsratsmitglied individuell und unmittelbar betreffen (vgl. BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - aaO; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - aaO; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 der Gründe, aaO) .

    (aaa) Ein Betriebsratsmitglied ist grundsätzlich von seiner Organtätigkeit ausgeschlossen bei Maßnahmen und Regelungen, die es individuell und unmittelbar betreffen (BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 15; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 92, 162) .

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11
    Ist dies unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, ist der für den Betriebsrat gestellte Antrag als unzulässig abzuweisen (vgl. BAG 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 - zu B I 1 der Gründe; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 105, 19) .

    Der Betriebsrat kann die bereits erfolgte Einleitung eines Beschlussverfahrens (und auch die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten) allerdings genehmigen (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 2 b der Gründe, aaO) .

    Auch können diese Grundsätze auf das Fehlen eines ordnungsgemäßen Beschlusses des Betriebsrats, der der Vollmachtserteilung zugrunde liegt, übertragen werden (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 3 a der Gründe mwN, BAGE 105, 19) .

  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11
    Vielmehr kann ein Betriebsratsmitglied auch aus rechtlichen Gründen zeitweilig an der Wahrnehmung seines Amts verhindert sein (vgl. BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 15; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 92, 162) .

    Um eine solche "rechtliche Verhinderung" handelt es sich bei Maßnahmen und Regelungen, die das Betriebsratsmitglied individuell und unmittelbar betreffen (vgl. BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - aaO; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - aaO; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 der Gründe, aaO) .

    (aaa) Ein Betriebsratsmitglied ist grundsätzlich von seiner Organtätigkeit ausgeschlossen bei Maßnahmen und Regelungen, die es individuell und unmittelbar betreffen (BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 15; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 92, 162) .

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11
    Das mit ihm geltend gemachte Unterlassungsbegehren ist insbesondere hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und ggf. vollstreckungsfähig gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 ArbGG iVm. § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. zu einem ähnlich formulierten Unterlassungsantrag BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 10 bis 12, BAGE 131, 145) .

    Dem Betriebsrat steht kein allgemeiner, von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG unabhängiger Unterlassungsanspruch zur Seite, um eine gegen § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (oder § 100 Abs. 2 BetrVG) verstoßende personelle Einzelmaßnahme zu verhindern (grds. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - BAGE 131, 145) .

  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 473/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11
    Es kommt darauf an, ob sich die Tätigkeiten vor und nach der Zuweisung so voneinander unterscheiden, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters nicht mehr als die bisherige Tätigkeit angesehen werden kann (vgl. BAG 29. September 2004 - 1 AZR 473/03 - zu II 4 a aa der Gründe) .
  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 37/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11
    Der Beseitigungsanspruch ist nur begründet, wenn der Arbeitgeber tatsächlich eine personelle Maßnahme iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vorgenommen hat, bei der ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats besteht (vgl. zB BAG 8. Dezember 2009 - 1 ABR 37/09 - Rn. 17) .
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11
    Er umfasst neben dem Ort der Arbeitsleistung auch die Art der Tätigkeit und den gegebenen Platz in der betrieblichen Organisation (vgl. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 21) .
  • LAG München, 14.06.2011 - 7 TaBV 84/10

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Nichtigkeit des Beschlusses über die

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 14. Juni 2011 - 7 TaBV 84/10 - aufgehoben.
  • BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

    Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 2/01

    Mitbestimmung bei Versetzungen - Aufhebung der personellen Maßnahmen

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 2/13

    Ladung zu einer Betriebsratssitzung - Rechtsfolgen der unterbliebenen Mitteilung

  • LAG München, 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22

    Auskunftsanspruch, Vertrauensarbeitszeit, Regelungszuständigkeit; Ladung zur

    Ist dies unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, ist der für den Betriebsrat gestellte Antrag als unzulässig abzuweisen (BAG v. 29.09.2020, 1 ABR 23/19 Rn. 13 - zitiert nach juris; BAG v. 06.11.2013, 7 ABR 84/11 Rn. 50 - zitiert nach juris).

    Die Genehmigung durch eine nachträgliche Beschlussfassung ist bis zum Ergehen einer Prozessentscheidung, durch die der Antrag als unzulässig abgewiesen wird, möglich (BAG v. 29.09.2020, 1 ABR 23/19 Rn. 13 - zitiert nach juris; BAG v. 06.11.2013, 7 ABR 84/11 Rn. 50 - zitiert nach juris; ErfKKoch § 80 Rn. 3).

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Denn die Verfahrensvollmacht nach § 81 ZPO iVm. § 46 Abs. 2 ArbGG berechtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln (vgl. BAG 11. September 2001 - 1 ABR 2/01 - zu B I der Gründe; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - zu B I 1 c der Gründe, BAGE 109, 61; 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - Rn. 17, BAGE 116, 192; 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 12 mwN; 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 21 ff.) .
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 401/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Das betroffene - einzige - Betriebsratsmitglied kann wegen rechtlicher Verhinderung iSv. § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG aufgrund seiner Selbstbetroffenheit (vgl. dazu BAG 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 29; 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 15, BAGE 145, 55) nicht beteiligt werden.
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